Unterschutzstellungsstrategie

Die Vorgangsweise des Bundesdenkmalamtes beruht auf einer Unterschutzstellungsstrategie: Basis hierfür sind die österreichweiten Denkmalinventare, insbesondere die Zusammenstellung von Objekten in der Denkmaldatenbank, die als interne Arbeitsgrundlage im Bundesdenkmalamt geführt wird. Im Rahmen eines jährlichen Prüfungsprogramms werden Prioritäten gesetzt und Gruppen von Objekten definiert, die als nächste auf ihre Denkmaleigenschaften hin genauer überprüft werden sollen.

Parallel zu den Jahresprogrammen ist es natürlich auch möglich, dass sich bei einem noch nicht im Prüfungsprogramm erfassten Objekt anlassbezogen die Frage nach der Denkmalwürdigkeit stellt. In beiden Fällen ist es die Aufgabe des Bundesdenkmalamtes, den Denkmalcharakter zu eruieren und eine Überprüfung nach etablierten Kriterien durchzuführen. Diese Bedeutung ist durch ein Amtssachverständigengutachten darzulegen, wobei die Amtssachverständigen im Bundesdenkmalamt unabhängig und weisungsfrei agieren.